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Nur für Arbeitnehmer und Betriebsräte!
Wir sind spezialisiert auf alle Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht.
Wir beraten und vertreten ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte im gesamten individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.
Schwerbehindertenvertretungen, Vertrauensleute und andere Interessenvertreter von Arbeitnehmern sind ebenfalls unsere Mandanten.
Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten helfen wir bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Mitbestimmung auf Unternehmensebene, auf Wunsch in Abstimmung mit der zuständigen Mitgliedsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Hans-Böckler-Stiftung (HBS).
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Rechtsanwältinnen
Nadine Burgsmüller und Claudia Schmidt
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Ralf Heidemann und Markus Neuhaus
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Mitarbeiterin Dagmar Biermann
Sekretariat Rechtsanwalt Heidemann
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Wir verpflichten uns dem Ziel, Ihre arbeitsrechtlichen und betriebs-verfassungsrechtlichen Probleme nach ausführlicher Beratung in ihrem Sinne zu lösen. Daran arbeiten wir konsequent und kompetent.
Beratungsgespräche führen wir Collegial. Dabei hören wir Ihnen zu und bringen unsere umfassenden theoretischen Kenntnisse sowie praktischen Erfahrungen ein. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die Ihren Vorstellungen entspricht.
Wir Helfen gern. Auf unseren Rat und unseren Arbeitseinsatz für Ihren Erfolg können Sie sich verlassen. Auch wenn wir einmal nicht weiter wissen, weil vielleicht schwierige Rechtsfragen aus fremden Rechtsgebieten betroffen sind, helfen wir, indem Spezialisten hinzugezogen werden.
Dann arbeiten wir Collegial zusammen in einem Team, so wie wir das bereits in unserer Kanzlei tun.
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Einzelheiten der jahrelangen nachhaltigen Tätigkeit im Individual-arbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht finden Sie zu jedem der Rechtsanwälte unter ihrem Namen.
Unsere Erfahrungen und Kenntnisse, zum Beispiel durch Unterstützung von Betriebsräten in Beschluss- verfahren vor dem Arbeitsgericht, in Verfahren vor der Einigungsstelle und in Verhandlungen über die Umstrukturierung von Unternehmen und Betrieben (Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan, Nachteilsausgleich sowie Umwandlung) sowie bei Abschluss, Durchführung und Kontrolle von Betriebsvereinbarungen über Themen von Arbeitszeit, Datenschutz, Internetnutzung, Kontrolleinrichtungen, Mobbing, Prämien, Qualifizierung, Urlaub bis Zuschlägen sowie im individuellen Kündigungsschutz (Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Kündigung) und bei sonstigen arbeitsrechtlichen Themen von A bis Z (Arbeitsvertrag bis Zeugnis) vermitteln wir auch in Seminaren für Betriebsräte.
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Mitarbeiterin
Claudia Menzel-Johänning
Sekretariat Rechtsanwältin Burgsmüller
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Mitarbeiterin Jessica Knof
Sekretariat Rechtsanwalt Neuhaus
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Dabei sind wir zeitweise als Referenten in Seminaren verschiedener Anbieter tätig. Ergänzend bieten wir eigene Seminare an, um für Betriebsräte die erforderlichen Kenntnisse praxisnah und verständlich anhand von Beispielen und konkreten Alltagssituationen zu vermitteln. Gerade hierbei können wir auf eigene Erlebnisse aus unserer Arbeit als betriebliche und gewerkschaftliche Interessenvertreter zurückgreifen.
Nah sein heißt für uns, erreichbar zu sein für Sie und Ihre Anliegen. Sie erreichen uns häufig auch zu sonst für eine Rechtsanwaltskanzlei unüblichen Zeiten.
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Auf Telefonate, Telefaxschreiben und elektronische Post (email) reagieren wir umgehend. Auch nach Gerichtsterminen und Gesprächen mit der Gegenseite informieren wir sofort und unaufgefordert. Ihre Nachfragen beantworten wir gern. Und wenn Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch wünschen, wird dieses zeitnah stattfinden.
Gern kommen wir auch zu Ihnen, ob nach Hause oder in den Betrieb.
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Unsere grundsätzliche Entscheidung, uns nur für Arbeitnehmer und ihre betrieblichen Interessenvertreter einzusetzen, ist mit Blick auf unsere persönlichen Biographien erfolgt. Selbstverständlich sollen damit andere, die wie Personalräte auch die Interessen von Arbeitnehmern vertreten, nicht ausgegrenzt werden.
Wir sind der Auffassung, dass Spezialisten sich auf die Rechtsgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte beschränken sollen, die sie wirklich vollständig beherrschen und sich darin ständig weiterbilden.
Arbeitgeber und Unternehmen werden von vielen anderen Rechtsanwälten umworben. Dazu wollen wir nicht gehören. Wir treffen diese aber gern am Verhandlungstisch oder im Gerichtssaal, um die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.
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Weitere Informationen zu uns und unseren Dienstleistungen erhalten Sie unter den entsprechenden Menüpunkten.
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Über eine erste persönliche Kontaktaufnahme freuen wir uns. Dies können Sie auch bequem per email unter Kontakt tun.
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