"Für die Freiheit und Würde der arbeitenden Menschen"

Wir sind spezialisiert auf alle Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir aus persönlicher Überzeugung ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte.

Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Gewerkschaften sowie ihre Vertrauensleute sind ebenfalls unsere Mandanten.

Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten helfen wir bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Mitbestimmung auf Unternehmensebene, auf Wunsch in Abstimmung mit der zuständigen Mitgliedsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

 

Wir sind der Auffassung, dass Spezialisten sich auf die Rechtsgebiete und Tätigkeitsschwerpunkte beschränken sollen, die sie wirklich vollständig beherrschen und sich darin ständig weiterbilden.

Arbeitgeber und Unternehmen werden von vielen anderen Rechtsanwälten umworben. Dazu wollen wir nicht gehören. Wir treffen diese aber gern am Verhandlungstisch oder im Gerichtssaal, um die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.

Wir verpflichten uns dem Ziel, Ihre arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Probleme nach ausführlicher Beratung in ihrem Sinne zu lösen. Daran arbeiten wir konsequent und kompetent.
Beratungsgespräche führen wir Collegial. Dabei hören wir Ihnen zu und bringen unsere umfassenden theoretischen Kenntnisse sowie langjährigen praktischen Erfahrungen ein.

Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die Ihren Vorstellungen entspricht.

Fachanwälte für Arbeitsrecht (von links)

Ralf Heidemann

Claudia Schmidt

Markus Neuhaus

Nadine Burgsmüller

trennleiste
 


Unser Dienstleistungsangebot für Arbeitnehmer und Betriebsräte

  • Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern im sogenannten Individualarbeitsrecht. Hierzu zählen z.B. Kündigungsschutzverfahren, Geltendmachung von Arbeitsentgelt, Verhandlungen über Aufhebungsverträge und Zeugnisse

  • Allumfassende Beratung von Betriebsräten, insbesondere zu allen Fragen im Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht

  • Tätigkeit als Sachverständige für den Betriebsrat. Hierzu gehören z.B. Arbeitszeitmodelle, Betriebsänderungen, Betriebsübergänge und Umwandlungen von Gesellschaften

  • Vertretung von Betriebsräten in Beschlussverfahren vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

  • Beisitzer auf Seiten des Betriebsrats in Einigungsstellen

  • Referententätigkeit bei namhaften Anbietern

  • Beratung und Vertretung von Mitarbeitervertretungen, Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen

  • Durchführung von Schulungen für Wahlvorstände und Seminaren für Betriebsräte: zu Fachthemen und zur Lösung von internen Konflikten

  • und vieles mehr

trennleiste
 

Wir Helfen gern

Auf unseren Rat und unseren Arbeitseinsatz für Ihren Erfolg können Sie sich verlassen. Und sollten wir einmal nicht weiter wissen, weil z.B. eine schwierige Rechtsfrage aus einem fremden Rechtsgebiet zu klären ist, so ziehen wir Spezialisten hinzu und arbeiten Collegial zusammen in einem Team, so wie wir das bereits in unserer Kanzlei tun.

trennleiste
 


Ihr CNH-Team

Nah sein heißt für uns, erreichbar zu sein für Sie und Ihre Anliegen. Gern kommen wir auch zu Ihnen in den Betrieb oder nach Hause.

Über Ihre erste persönliche Kontaktaufnahme freuen wir uns.


Ihr CNH-Team

nach oben