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Seminare
Für Betriebsräte und andere Interessenvertreter gibt es ein breites Angebot an Seminaren. Zur Ausübung der ehrenamtlichen Funktion als Betriebsrat ist es für fast alle Arbeitnehmer, die in das Gremium gewählt werden, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig, neue Kenntnisse zu sammeln. Deshalb ist in § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Anspruch des Betriebsrats zur Teilnahme seiner Mitglieder an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen geregelt. Soweit die Seminare Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind, treffen den Arbeitgeber folgende Verpflichtungen
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Freistellung der Betriebsratsmitglieder von der Arbeitspflicht für die Dauer der Seminarteilnahme
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mit ungekürzter Fortzahlung des Arbeitsentgelts
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Übernahme der Kosten des Seminars einschließlich Fahrtkosten und Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung.

Rechtsanwalt Neuhaus im Betriebsratsseminar
Vergleichbare Bestimmungen bestehen für andere Interessenvertreter, insbesondere für die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (Schwerbehindertenvertretung) und für Jugend- und Auszubildendenvertreter.

Wichtigste Voraussetzung für die Freistellungs- und Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ist, dass der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss fasst und diesen dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilt. Wenn Sie hierzu oder zu Fragen zum Schulungsanspruch des Betriebsrats Unterstützung benötigen, helfen wir gern.

Der Umfang der Schulungsansprüche des Betriebsrats ist stets im Einzelfall zu ermitteln. Allgemein steht dennoch fest, dass ein Schulungsanspruch immer und für jedes, auch neu hinzugekommenes, Betriebsratsmitglied besteht auf die Teilnahme an:
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Grundlagenseminaren zum Betriebsverfassungsgesetz
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Grundlagenseminaren zum Arbeitsrecht
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Spezialseminaren aus konkretem Anlass
Zum Schulungsanspruch des Betriebsrats gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Besondere bzw. vertiefte Kenntnisse benötigt der Betriebsrat anlässlich einer konkreten Situation im Betrieb und unter Berücksichtigung des Kenntnisstandes im Betriebsratsgremium immer dann, wenn das notwendige Wissen zur sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben im Betriebsrat nicht bzw. nicht ausreichend vorhanden ist. Häufige Beispiele hierfür sind eine vom Arbeitgeber geplante Betriebsänderung oder ein Betriebsübergang, aktuelle Mobbingsituationen im Betrieb, Überlegungen zur Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells sowie zu Fragen der Personal- und Weiterbildungsplanung einschließlich der Beschäftigungssicherung.

Alle Grundlagenseminare sowie zahlreiche Spezialseminare kennen wir aus unserer Tätigkeit als Referenten für bundesweit tätige Anbieter. Viele dieser Seminare sind von uns mit konzipiert worden.

Für Betriebsräte bieten wir ergänzend zu den Angeboten anderer Veranstalter so genannte Inhouse-Schulungen an. Diese Seminarform hat den Vorteil, dass Thema, Zeitpunkt und Ort individuell nach Absprache festgelegt werden können. Inhouse-Schulung bedeutet, dass das Seminar bei Ihnen, das heißt entweder in Ihrem Betrieb oder in kurzer Entfernung in einem von uns organisierten Tagungsraum stattfindet. Seminarteilnehmer sind dabei nur die Mitglieder eines Betriebsratsgremiums. Dadurch entfallen lange Anfahrtswege, zeitaufwändige Vorstellungsrunden und viele sonstige organisatorische Hindernisse. Unserer Erfahrung nach wird in einer für nur einen Betriebsrat veranstalteten Inhouse-Schulung intensiver gearbeitet und gelernt. Zusätzlich wird die Möglichkeit besser genutzt, betriebsspezifische Fragen und Probleme nicht nur anzusprechen, sondern sogleich im Betriebsratsgremium mit dem Referenten lösungsorientiert zu behandeln. Regelmäßig können Grundlagenseminare, die üblicherweise von Montag bis Freitag dauern, als Inhouse-Schulung kompakt in drei Tagen die entsprechenden Kenntnisse vermitteln.

Zu unserem Standardrepertoire gehören folgende Seminarangebote:
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BR 1: Die Rechte des Betriebsrats und seiner Mitglieder sowie effektive Interessenvertreterarbeit
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BR 2: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
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BR 3: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
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Arbeitsrecht 1: Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
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Arbeitsrecht 2: Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Kündigungsschutzrecht
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BR-Rechte bei Betriebsänderungen mit Interessenausgleich und Sozialplan
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Betriebsrat bei Umstrukturierungen: Betriebsübergang (§ 613a BGB) und Umwandlungen
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Wirtschaftsausschuss: Rechtsgrundlagen und praktische Tätigkeit; auf Wunsch mit betriebswirtschaftlichen Grundlagen
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Aufsichtsrat: Wahl nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 (MitbG) und Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
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Aufsichtsrat: Rechtsgrundlagen und praktische Tätigkeit
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Schwerbehindertenvertretung: Aufgaben und Möglichkeiten, einschließlich Kündigungsrecht für schwerbehinderte Menschen
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Wahlvorstand für Betriebsratswahl

Rechtsanwalt Heidemann im Arbeitsrechtseminar für Betriebsräte

Auf Wunsch führen wir darüber hinaus Seminare zu anderen speziellen betriebsverfassungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Themen durch. Fragen Sie uns auch nach der Möglichkeit, aktuelle betriebliche Probleme in einer Tagesschulung im Rahmen von Betriebsratssitzungen zu organisieren. Wir sind erfahren darin, Ihnen Collegial und Nah zu Helfen.
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