Wahl eines Betriebsrats

Die Gründung eines Betriebsrats ist nahezu ebenso gut zu schaffen wie die Neuwahl einer bereits bestehenden Interessenvertretung zu organisieren. Das Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geht davon aus, dass in allen Betrieben, in denen regelmäßig mindestens 5 Arbeitnehmer ständig beschäftigt werden, ein Betriebsrat gebildet wird. Auch die weiteren Voraussetzungen schränken den Leitgedanken des Gesetzgebers, möglichst überall Betriebsräte zu haben, nicht ein.

Seit der letzten Überarbeitung des BetrVG im Jahre 2001 gibt es drei unterschiedliche Verfahren für die Betriebsratswahl.

  • In Betrieben mit 5 – 50 Beschäftigten ist zur Erleichterung der Betriebsratswahl ein vereinfachtes Wahlverfahren eingeführt worden.
  • Bei 51 - 100 Beschäftigten kann das vereinfachte Wahlverfahren zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand vereinbart werden.
  • Das frühere, sogenannte normale Wahlverfahren, ist zwingend in Betrieben ab mindestens 101 Beschäftigten anzuwenden.

Das vereinfachte Wahlverfahren gibt es dann noch in einer einstufigen und einer zweistufigen Variante. Diese neuen Verfahren werden ihrem Namen nicht ganz gerecht und sind an einigen Stellen leider durchaus kompliziert im BetrVG und einer hierzu erlassenen Wahlordnung (WO) geregelt. Die bessere Bezeichnung für diese Wahlverfahren wäre „schnelleres Wahlverfahren“. Für die Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat gründen wollen, ist es als Initiatoren nun möglich, in einem relativ kurzem Zeitraum die Betriebsratswahl durchzuführen.
In diesem Zusammenhang bieten wir Wahlvorständen zur Betriebsratswahl Tagesseminare zur Unterstützung an.
Auskünfte zu den Kosten und den Seminarinhalten erteilen wir Ihnen gern.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für Schulungen des Wahlvorstands wie auch alle anderen Kosten der Betriebsratswahl zu tragen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die von dem Kollegen Markus Neuhaus mitverfasste Broschüre „Interessenvertretung in neuen Betrieben organisieren“. Diese beinhaltet eine praxisbezogene Anleitung für Wahlvorstände und gibt einen guten Überblick über den Ablauf der verschiedenen Wahlverfahren sowie die notwendigen Schritte zu deren Einleitung. Die Broschüre ist zu beziehen über den Bildungsträger

ver.di Bildung + Beratung GmbH
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Telefon 0211 90460
Fax 0211 9046818
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Interessierten Arbeitnehmern, die überlegen, ob sie allein oder gemeinsam mit anderen eine Betriebsratswahl initiieren wollen, bieten wir unsere Hilfe durch Beratung an. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung und suchen mit Ihnen einen rechtssicheren und risikoarmen Weg. Dabei arbeiten wir oft aus praktischen Gründen eng mit den im DGB organisierten Mitgliedsgewerkschaften zusammen. Auf Wunsch selbstverständlich auch völlig eigenständig.

Wichtig ist, dass der Gesetzgeber für Initiatoren einer Betriebsratswahl einen besonderen Kündigungsschutz geschaffen hat. Bereits mit der Einladung zu einer Betriebsversammlung bzw. ersten Wahlversammlung, in der ein Wahlvorstand gewählt werden soll, haben die Einlader einen sehr viel besseren Kündigungsschutz als zuvor als „normale“ Arbeitnehmer. Einen gleich hohen Kündigungsschutz haben später auch die Mitglieder des Wahlvorstandes und des Betriebsrats.

In Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat besteht, ist dieser verpflichtet, spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit einen Wahlvorstand zu bestellen.

Für den Wahlvorstand bieten wir Schulungen an, um bei der Planung und Durchführung der Betriebsratswahl Collegial und Nah zu Helfen.

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