Betriebsrat

Der Betriebsrat wird nach demokratischen Grundsätzen durch Wahl als Repräsentant und Vertretungsorgan der Belegschaft legitimiert. Er soll nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse der im Betrieb Beschäftigten mitbestimmen.

Die Hauptaufgabe von Betriebsräten ist die Schaffung guter Arbeitsbedingungen und die Überwachung der Einhaltung von Schutzgesetzen für Arbeitnehmer. Aber das ist längst nicht alles. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) beschreibt die Betriebsratstätigkeit als die eines Konfliktorgans. Dabei soll der Betriebsrat, allgemein bekannt abgekürzt BR, zu Gunsten der Arbeitnehmer in das Weisungsrecht des Arbeitgebers eingreifen. Das heißt vor allem, dass der Arbeitgeber trotz seiner Eigentümerstellung bestimmte Dinge im Betrieb nicht allein entscheiden und durchführen kann. Für Angelegenheiten, insbesondere in sozialen und personellen Fragen, benötigt der Arbeitgeber die vorherige Zustimmung des Betriebsrats. Mit anderen Worten: ohne den BR geht dann rechtlich nichts!

Dabei ist aller Anfang gar nicht so schwer. Zunächst scheint es zwar vielen neu gewählten Interessenvertretern erst einmal unumgänglich, sich durch den Paragrafen-Dschungel des BetrVG zu wühlen. Doch zum Kennen lernen seiner Rechte und Pflichten als Mitglied des BR sowie der Aufgaben und Möglichkeiten des BR als Gremium (Teamarbeit) helfen neben erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aus dem Betriebsrat, aus anderen Unternehmen oder aus dem gewerkschaftlichen Umfeld besonders die zahlreich angebotenen Seminare zur Schulung von Betriebsratsmitgliedern. Einen ersten Überblick über die umfangreichen Beteiligungsrechte des Betriebrats vermittelt die zum Download bereit stehende „betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungskurve“.

Teambesprechung

Allerdings gibt es leider auch Arbeitgeber, die diese Rechte ganz oder von Fall zu Fall ignorieren und manchmal sogar mit Füßen treten. Und das, obwohl das Betriebsverfassungsgesetz Arbeitgeber und Betriebsrat zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Denn es geht gleichermaßen um das Wohl des Betriebes und der Arbeitnehmer. Spätestens dann stellt sich für alle Betriebsräte die Frage: was tun? Gibt der Betriebsrat gegenüber den Versuchen des Arbeitgebers, einzelne Mitbestimmungsrechte außer Kraft zu setzen oder den BR sogar insgesamt zu ignorieren, klein bei? Oder versucht der BR kämpferisch mit rechtlichen Mitteln, die berechtigten Interessen der Beschäftigten durchzusetzen?

Beratungsgespräch

Dabei ist aller Anfang gar nicht so schwer. Zunächst scheint es zwar vielen neu gewählten Interessenvertretern erst einmal unumgänglich, sich durch den Paragrafen-Dschungel des BetrVG zu wühlen. Doch zum Kennen lernen seiner Rechte und Pflichten als Mitglied des BR sowie der Aufgaben und Möglichkeiten des BR als Gremium (Teamarbeit) helfen neben erfahrenen Kolleginnen und Kollegen aus dem Betriebsrat, aus anderen Unternehmen oder aus dem gewerkschaftlichen Umfeld besonders die zahlreich angebotenen Seminare zur Schulung von Betriebsratsmitgliedern. Einen ersten Überblick über die umfangreichen Beteiligungsrechte des Betriebrats vermittelt die zum Download bereit stehende „betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungskurve“.

Die rechtliche Vertretung der Interessen des Betriebsrats und der Belegschaft ist unser tägliches Geschäft. Wir beraten und vertreten Sie Collegial Nah und Hilfreich. Nehmen Sie unsere praktische Erfahrung aus unserer eigenen Betriebsratstätigkeit für Ihren Erfolg in Anspruch. Und zwar kostenlos! Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen.

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