Beamtenrecht

Sind Beamte nichts anderes als „besondere Arbeitnehmer“? Eindeutig nein. Gleichzeitig bestehen zwischen beiden Beschäftigungsgruppen aber auch viele Gemeinsamkeiten, ihre Interessenlage ist durchaus ähnlich. Landes-, Kommunal- und Bundesbeamte sind genauso wie Feuerwehrbeamte, Finanzbeamte und die BeamtInnen bei Post und Telekom „abhängig beschäftigt“ bei ihrem jeweiligen Dienstherrn. Ihre Rechte aus diesem Dienstverhältnis müssen genauso gewahrt und durchgesetzt werden wie das Arbeitsrecht der ArbeitnehmerInnen gegenüber dem Arbeitgeber. Die Unterschiede sind mitunter nicht groß, aber sehr bedeutsam. Man muss sie kennen.

Was macht das Beamtenrecht aus?

Das Beamtenverhältnis als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis beruht auf speziellen Gesetzen und Verordnungen. Dies gilt nicht nur für alle Fragen rund um das Amt und den Status des Beamten, sondern insbesondere auch für alle Fragen rund um die Altersversorgung (die Pension), die Krankenversorgung (die Beihilfe) und die berufliche Entwicklung (insbesondere das Laufbahnrecht).

Im Unterschied zum Arbeitsverhältnis unterliegt jedes Beamtenverhältnis dem öffentlichen Recht, nicht dem Privatrecht. Seine Ausgestaltung erfolgt durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt, nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge. Es wird grundsätzlich auf Lebenszeit begründet. Eine Entlassung durch Kündigung ist nicht möglich. Der Dienstherr schuldet einen amtsangemessenen Lebensunterhalt. Die im Grundgesetz verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind zu wahren. Den Dienstherrn trifft eine Fürsorgeverpflichtung. Es besteht eine eigenständige Alters- und Krankenversorgung. Die Beamten unterliegen den besonderen Regelungen des Disziplinarrechts. Streitigkeiten werden nicht vor den Arbeitsgerichten, sondern vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen. Dies sind nur einige Besonderheiten des Beamtenverhältnisses, es gibt viele weitere.

Schwerpunkte unserer Vertretung

Wir beraten und vertreten Beamtinnen und Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn in allen Belangen. Besonders werden wir im Hinblick auf folgende Aspekte tätig:

  • Beurteilungen
  • Beförderungen und Konkurrentenstreite
  • Fragen der Dienstfähigkeit und der Versetzung in den Ruhestand
  • Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung
  • Versorgungsfragen
  • Beihilfefragen
  • Disziplinarverfahren

Verwaltungsrecht

Ferner beraten und vertreten wir sie in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, die mit dem Berufsleben im engen Zusammenhang stehen bzw. den Zugang zum Erwerbsleben ermöglichen sollen, so insbesondere im

  • Prüfungsrecht
  • allen Fragen der Ausbildungsförderung gemäß dem BAföG
  • Hochschulrecht
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